Monteurzimmer München - thumbnail

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EURODOM e.K.(AGB)

§ 1 Gegenstand der Überlassung, Leistungsumfang

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die mietweise Überlassung von Unterkünften des Anbieters zur Beherbergung des Unternehmers oder seinen Mitarbeitern.

1.2. Die Unterkünfte sind möbliert und in der Regel mit Betten, Kleiderschrank, Tisch mit Stühlen, Kühlschrank und Fernseher ausgestattet. Die sanitären Einrichtungen befinden sich teilweise außerhalb der Zimmer, jedoch auf der gleichen Etage und im gleichen Gebäudekomplex. Mahlzeiten können in den Gemeinschaftsküchen zubereitet und eingenommen werden.

1.3. Der Zustand der Unterkünfte wird bei der Buchung durch den Unternehmer als vertragsgemäß anerkannt.

1.4. Bei den Unterkünften handelt es sich um Nichtraucherunterkünfte. Tierhaltung ist nicht gestattet.

1.5. Bettwäsche wird gestellt und monatlich bzw. bei Auszug gewechselt. Nutzerwünsche hinsichtlich des zeitlichen Wechsels werden, soweit möglich, berücksichtigt.

1.6. Die Unterkünfte und die Gemeinschaftsflächen sind stets pfleglich und schonend zu behandeln. Zeigen sich im Laufe der Nutzungsdauer Schäden am Objekt, so hat der jeweilige Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer und der Dritte, der die Buchung für den jeweiligen Nutzer vorgenommen hat, haften gegenüber dem Anbieter als Gesamtschuldner für Schäden die durch Verletzungen der dem jeweiligen Nutzer obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden. Das Inventar darf nicht entfernt werden.

1.7. Reinigung der Gemeinschaftsflächen sowie die Endreinigung der Unterkünfte beim Auszug wird vom Personal des Anbieters vorgenommen. Für die Sauberhaltung der Unterkünfte während der Nutzungsdauer sind die Nutzer selbst verantwortlich. Falls Sonderreinigungen auf Grund des Nutzerverhaltens (z. B. beim Rauchen in den Unterkünften) erforderlich werden sollten, werden diese dem jeweiligen Nutzer und, falls für diesen ein Dritter die Buchung vorgenommen hat, diesem Dritten gesondert in Rechnung gestellt. Die Nutzer haben die sanitären Einrichtungen und die Gemeinschaftsküchen in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

1.8. Der Müll ist ordnungsgemäß und entsprechend den Vorgaben des Anbieters zu trennen und zu entsorgen.

1.9. Die beim Einzug in die Unterkünfte erhaltenen Schlüssel hat der jeweilige Nutzer vor der Abreise dem Personal des Anbieters auszuhändigen oder entsprechend den Anweisungen des Anbieters zu hinterlegen. Sollten die Schlüssel beim Auszug nicht an den Anbieter wieder ausgehändigt bzw. entsprechend seinen Anweisungen hinterlegt werden, ist der Anbieter berechtigt, die Schließzylinder auszutauschen, die daraus resultierende Kosten haben der jeweilige Nutzer und der Unternehmer, der die Buchung vorgenommen hat, als Gesamtschuldner zu tragen. Sollte dem Anbieter ein Nutzungsausfall bei unterlassenen Rückgabe der Schlüssel entstehen, so hat der Anbieter das Recht, einen Schadensersatz in Höhe der jeweils vereinbarten Tagesmiete nachzuberechnen. Die Tagesmiete wird dabei wie folgt errechnet: maximale Belegbarkeit der Unterkünfte multipliziert mit dem jeweils vereinbarten Tagespreis pro Person.

1.10. Der jeweilige Nutzer hat auf die anderen Nutzer Rücksicht zu nehmen und sich an die üblichen Ruhezeiten zu halten.

1.11. Jegliche Unter- oder Weitervermietung von Unterkünften des Anbieters bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 2 Vertragsabschluss, Kündigung, Stornierung

2.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung einer Reservierung durch den Anbieter, auch per E-Mail oder Fax, zustande. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners des Anbieters finden nur Anwendung, wenn dies mit dem Anbieter vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde.

2.2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Unternehmer, der die Buchung vorgenommen hat. Falls ein Unternehmer die Unterkünfte für seine Mitarbeiter gebucht hat, haftet der Unternehmer als Gesamtschuldner mit dem jeweiligen Nutzer gegenüber dem Anbieter.

2.3. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

2.4. Bei der Reservierung und spätestens bei der Buchung müssen die Anzahl der jeweiligen Nutzer und die beabsichtigte Nutzungsdauer dem Anbieter verbindlich mitgeteilt werden. Sollten sich zwischen der Reservierung bzw. der Buchung und dem Einzug in die Unterkünfte die Anzahl der jeweiligen Nutzer und/oder die beabsichtigte Nutzungsdauer ändern, ist hierüber der Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2.5. Das Nutzungsentgelt ist im Voraus, spätestens am Einzugstag, für die jeweilige Nutzungsdauer an den Anbieter kostenfrei zu bezahlen. Bei einer Nutzungsdauer ab mindestens einem Monat ist das Nutzungsentgelt monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats an den Anbieter kostenfrei zu bezahlen. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürften der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Rechnungen des Anbieters (auch z.B. bei Nachberechnungen oder Sonderreinigung) sind innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Reklamationen zu den Rechnungen des Anbieters müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen ab Rechnungserhalt, erfolgen. Spätere Reklamationen zu den Rechnungen des Anbieters können nicht mehr berücksichtigt werden.

2.6. Das Nutzungsentgelt wird für die gesamte Nutzungsdauer der jeweiligen Buchung berechnet, auch wenn der jeweilige Nutzer die Unterkunft z.B. an einem Feiertag oder am Wochenende nicht benutzt.

2.7. Beabsichtigte Verlängerung des Nutzungszeitraumes muss mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 7 Tage vor der Beendigung des laufenden Buchungszeitraumes gegenüber dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Die Verlängerung des Nutzungszeitraumes kommt erst nach der schriftlichen Bestätigung des Anbieters zustande. Preiserhöhungen bei Verlängerungen des Nutzungszeitraumes bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.8. Der Anbieter kann das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Nutzer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere bei Zahlungsrückstand, unbefugter Überlassung der Unterkünfte an Dritte, vertragswidrigem Gebrauch etc.).

2.9. Wird eine Buchung nach bereits erfolgter Anreise vorzeitig durch den Nutzer storniert, ist das Nutzungsentgelt für den gesamten gebuchten Nutzungszeitraum zu bezahlen.

2.10. Buchungen zwischen 1-4 Nächten können spätestens 48 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden. Buchungen zwischen 5 und 30 Nächten können spätestens 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Buchungen über 30 Nächte können nicht storniert werden und sind voll zu bezahlen.

2.11. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht des Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Nutzer bzw. der Unternehmer, der die Buchung vorgenommen hat, hieraus nicht abzuleiten.

2.12. Mit Gegenansprüchen des Anbieters kann der Nutzer bzw. der Unternehmer, der die Buchung vorgenommen hat, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.

2.13. Gerät der Vertragspartner des Anbieters (der Nutzer bzw. der Unternehmer, der die Buchung vorgenommen hat) mit der Zahlung fälliger Rechnungen des Anbieters in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank gem. § 288 Abs. 2 BGB verpflichtet. Zusätzlich kann eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gem. § 288 Abs. 5 BGB erhoben werden. Der Anbieter behält sich vor, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

§ 3 Ein- und Auszug

3.1. Auf Überlassung einer bestimmten Unterkunft hat der Vertragspartner des Anbieters keinen Anspruch.

3.2. Die Unterkunft ist bis 19:00 Uhr zu beziehen. Bei einer späteren Anreise hat der Vertragspartner den Anbieter unverzüglich zu informieren.

3.2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr vom jeweiligen Nutzer zu räumen. Bei einer verspäteten Räumung der Unterkunft kann der Anbieter für die vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des vereinbarten Tagespreises abrechnen. Vertragliche Ansprüche des Vertragspartners auf Verlängerung der Nutzungsdauer werden hierdurch nicht begründet. Dem Vertragspartner des Anbieters steht es frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlicher geringer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des jeweiligen Nutzers, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.2 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen, Krieg, Streik, Aussperrung etc.

4.3 Soweit dem Nutzer ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsschutz zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem vom Anbieter bereitgestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch von Mitarbeitern des Anbieters.

4.4. Der Anbieter und/oder sein Beauftragter können die Unterkunft aus wichtigen Gründen nach rechtzeitiger Ankündigung oder ohne eine Ankündigung bei Gefahr in Verzug betreten.

 § 5 Internet

5.1. Der Nutzer kann WLAN des Anbieters nutzen.

5.2. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

5.3. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten benutzt wird. Der Nutzer wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten, das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen, keine Filesharing-Webseiten besuchen, insbesondere keine Musik- und/oder Film- Downloads über den Internetanschluss des Anbieters starten.

5.4. Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder Missachtung der vorgenannten Regelungen beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen, die dem Anbieter erwachsen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Anbieter auf diesen Umstand umgehend hinzuweisen.

§ 6 Datenschutz und Datenspeicherung

Der Vertragspartner des Anbieters wird hiermit darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name und Adresse des jeweiligen Nutzers, Name und Adresse des zahlenden Vertragspartner des Anbieters, Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten wird ausschließlich München als Gerichtsstandort, soweit gesetzlich zulässig, vereinbart.

7.2 Sollten eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten, gleiches gilt für Lücken.

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